Robra betont deutsche Rückgaben von Nazi-Raubkunst  |  | Rainer Robra: Deutschland hat fast 32.000 Kulturgüter aus Nazi-Zeit zurückgegeben | |
In einer Stellungnahme hat sich Sachsen-Anhalts Staatsminister und Minister für Kultur Rainer Robra zu dem Memorandum der Beratenden Kommission für NS-Raubgut geäußert und sein Missfallen darüber zum Ausdruck gebracht, dass die Kommission unabgestimmt eigene Vorstellungen präsentiert habe. Zwar sagte der CDU-Politiker, Bund, Länder und Kommunen seien sich mit der Kommission einig, dass die Rechte der Nachfahren von NS-Opfern weiter gestärkt werden müssen, doch betonte er, dass Deutschland im Bereich NS-Raubkunst in den vergangenen 25 Jahren mehr als 7.455 Kulturgüter aus den Museen, mehr als 24.470 Bücher und anderes Bibliotheksgut sowie eine zahlenmäßig nur schwer bestimmbare Menge an Archivalien an die Erben der Naziopfer restituiert habe. Insgesamt liege die Gesamtzahl der Restitutionen sicherlich höher, da nicht alle gelösten Fälle öffentlich gemacht würden, so Robra weiter. Trotz dieser positiven Bilanz unterstrich Robra, dass die Bemühungen um die Identifizierung von NS-verfolgungsbedingten Kulturgütern weiter intensiviert werden müssen.
Die Kommission für NS-Raubgut hatte in einer am Montag veröffentlichten Erklärung ihre aktuellen Arbeitsbedingungen und die bisherigen Ergebnisse als unbefriedigend bezeichnet. „Ich hätte es im Interesse der Sache begrüßt, wenn es dazu im Vorfeld Gespräche zwischen allen Beteiligten gegeben hätte, um eine tragfähige gemeinsame Position zu entwickeln“, so Robra. Er sieht den Reformprozess auf einem guten Weg. Bund und Länder hätten bereits einen internationalen Vergleich veranlasst, insbesondere mit den anderen europäischen Restitutionskommissionen mit dem Ziel eines Best Practice-Ansatzes, und wissenschaftliche Expertise hinzugezogen. „Vieles, was zwischen Bund, Ländern und Kommunen vereinbart wurde, deckt sich mit den Überlegungen der Kommission“, so Robra. Für diskussionsbedürftig hält er insbesondere Vorstellungen der Kommission zu einem Restitutionsgesetz. |